Unternehmen
- ABAKUS bauintegrierte Technologie GmbH
- Bahnhofstraße 13
- 97353 Wiesentheid
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen ABAKUS und KUNDEN, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Sie gelten auch für Vertragsanbahnungen und Vertragsverhandlungen. Auf Verträge mit Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
2.1 Unterlagen und Informationen, die wir dem Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen überlassenen, sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, solche Unterlagen und Informationen nach Abschluss der Verhandlungen zu löschen bzw. zu vernichten, sofern die Vertragsverhandlungen nicht zu einem Vertragsschluss mit ABAKUS geführt haben.
2.2 Erklärungen und Angaben, die im Rahmen der Vertragsanbahnung gemacht werden, sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3 ABAKUS und der Kunde sind verpflichtet, im Rahmen der Vertragsverhandlungen aufeinander Rücksicht zu nehmen und redlich miteinander umzugehen. Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden, die im Rahmen der Vertragsanbahnung entstehen, sind wechselseitig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2.4 Bei Leistungen, die wir ohne vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Kunden erbringen, haften wir nur dann für Schäden, wenn wir kundenbezogene Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Die Beschränkung der Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung einen Sachmangel einer von uns geschuldeten Leistung (Warenlieferung) darstellt. Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt ebenfalls keine Haftungsbeschränkung.
2.5 Soweit wir dem Kunden auf dessen Wunsch Muster-Leistungsverzeichnisse oder konkrete Vorschläge für Leistungsverzeichnisse zur Verfügung stellen, so legen wir die vom Kunden übermittelten Daten zugrunde, deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht prüfen. Wir verschaffen uns keinen Gesamtüberblick über die Baumaßnahme, vorhandene Planungen oder zu klärende Schnittstellen. Wir führen keine Abstimmungen mit Fachplanern oder Bauphysikern durch und überwachen auch nicht, ob und inwieweit spätere Änderungen der Rahmenbedingungen oder der Planung Einfluss auf unseren Vorschlag eines Leistungsverzeichnisses haben.
2.6 Vor der Nutzung solcher Muster-Leistungsverzeichnisse bzw. von Vorschlägen für Leistungsverzeichnisse (oder von Teilen hiervon) muss der Kunde deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, die Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der sonstigen baustellen- oder projektbezogenen Rahmenbedingungen oder Planungen selbständig prüfen. Unsere Angaben, Hinweise oder Ausarbeitungen entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Prüfung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, aller einschlägigen technischen und behördlichen Bestimmungen und Normen sowie eigener vertraglicher Verpflichtungen im Verhältnis zu Dritten.
2.7 Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bei nicht gesondert zu vergütenden Beratungen oder Auskunftserteilungen, die nicht mit vertraglich vereinbarten Warenlieferungen im Zusammenhang stehen und die keinen Sachmangel der Ware gemäß § 434 BGB darstellen, verjähren innerhalb eines Jahres. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 Abs. 1 BGB.
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vereinbarungen, Bestellungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden erst mit Zugang unserer mindestens in Textform abgegebenen Auftragsbestätigung verbindlich.
3.2 Angaben zu Maßen, Gewichten, technischen Daten, Lieferterminen und Normen sowie Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung weitergegeben werden.
3.3 Für Lieferungen, die vereinbarungsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, können wir eine Preisanpassung verlangen, wenn sich Materialpreise, Lohnkosten, Lohnnebenkosten oder gesetzliche Steuern/Abgaben ändern, ohne dass Art und Umfang der Preissteigerungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für uns vorhersehbar waren. Der Anspruch auf Preisanpassung nach dieser Bestimmung wird insgesamt auf 20% der Vertragssumme begrenzt.
3.4 Unsere Preise haben eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten ab Vertragsschluss. Hat der Kunde die verkaufte Ware bis zu diesem Zeitpunkt trotz unserer Aufforderung ganz oder teilweise nicht abgenommen, so können wir für die nicht abgenommene Ware einen neuen Preis verlangen. Die Preisanpassung erfolgt auf Basis des „Erzeugerpreisindex gewerbliche Produkte“ des Statistischen Bundesamtes, wobei die Veränderungen des Indexwertes zwischen dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin und dem tatsächlichen Abnahmedatum („Vergleichszeitraum“) zugrunde gelegt werden. Ist kein Liefertermin vereinbart, werden die Veränderungen des Indexwertes zwischen dem Vertragsabschluss und der tatsächlichen Lieferung zugrunde gelegt. Falls ein Rückgriff auf den Index aus tatsächlichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist oder falls unsere konkreten Kosten (Herstellungs- und Beschaffungskosten, Einkaufspreise, Geschäftskosten, etc.) für die vertragsgegenständlichen Produkte im relevanten Vergleichszeitraum insgesamt prozentual stärker gestiegen sind, als der „Erzeugerpreisindex gewerbliche Produkte“, so können wir nach unserer Wahl auch Preisanpassung auf Grundlage der uns tatsächlich entstandenen und dem Kunden transparent darzustellenden Preissteigerungen verlangen.
3.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt auch eine Lieferung nach einem anderen Ort. In diesem Fall geht mit dem Verlassen unseres Lagers, bei Streckengeschäften des Lieferwerkes, die Gefahr auf den Kunden über.
4.2 Vorab- und Teillieferungen sind uns im für den Kunden zumutbaren Umfang gestattet. Wir sind berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abrufaufträgen sind wir auch berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen zu liefern. Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart und mindestens in Textform bestätigt. Abruftermine und -mengen können, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen in Textform getroffen werden, nur im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten berücksichtigt werden.
4.3 Erfolgt die Anlieferung auf Wunsch des Kunden an eine angegebene Lieferanschrift, so geschieht dies auf dessen Gefahr an die mit dem Fahrzeug am nächsten erreichbare Stelle. Das Abladen gehört auch in diesem Falle nicht zu unserem Lieferumfang. Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, die angelieferte Ware an geeigneter Stelle abzuladen. Wir haften nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen unsererseits. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde hat die Waren getrennt von Waren anderer Lieferanten zu lagern und als unsere Ware kenntlich zu machen.
4.4 Liefertermine und -fristen sind, die vollständige Klärung des Auftrages vorausgesetzt, einer individuellen Abrede vorbehalten. Feste Liefertermine und Fixtermine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese Termine von uns gesondert und schriftlich bestätigt werden.
4.5 Sind wir durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände (wie z. B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Energiemangel, fehlende Selbstbelieferung trotz von uns nachzuweisender ordnungsgemäßer, rechtzeitiger und kongruenter Deckungsgeschäfte bei zuverlässigen Lieferanten), die von uns trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, an der fristgemäßen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so werden wir den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Es tritt dann eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen ein. Sollten solche, nicht von uns zu vertretende hindernde Umstände nicht innerhalb angemessener Zeit in Wegfall kommen, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
4.6 Geraten wir mit Lieferungen in Verzug, so kann der Kunde den Ersatz eines Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung zudem auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.7 Im Falle des Verzuges ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Eine angemessene Nachfrist beträgt in der Regel 3 Wochen. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird.
4.8 Der Abschluss einer Transport- und Bruchversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
4.9 Unsere Produkte müssen vor Witterung geschützt, trocken und auf ebenem Untergrund gelagert werden. Längere Liegezeiten auf Paletten beeinträchtigen die Qualität unserer Baustoffe. Der Zeitraum zwischen Lieferung auf die Baustelle und Verarbeitung der Ware darf daher 3 Monaten nicht überschreiten. Eventuelle Folgekosten für ABAKUS durch Schädigung der Ware aufgrund unsachgemäßer Lagerung sind ausgeschlossen.
4.10 Unsere Produkte werden projektbezogen produziert. Eine Rücknahme von vertragsgemäß geliefertem Material schließen wir aus.
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto, also ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
5.2 Skonto wird nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung gewährt. Soweit Skonto gewährt wurde, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht die Absendung, sondern das Datum des Zahlungseingangs bei uns oder der Gutschrift oder Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Für den Skontoabzug ist der reine Warenwert nach Abzug von Gutschriften maßgebend. Voraus- und Deckungszahlungen sowie Frachtkosten, Maut- und Straßengebühren und Schwerlastabgaben sind nicht skontierfähig. Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, sofern alle bis dahin fällige Rechnungen mit Nebenkosten beglichen sind.
5.3 Zahlungen an einen Vertreter unseres Unternehmens dürfen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht oder einer von uns quittierten Rechnung geleistet werden.
5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen unsere Kaufpreisansprüche aufrechnen. Ansprüche des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis (synallagmatische oder quasi-synallagmatische Forderungen) sind von dieser Aufrechnungsbeschränkung ausgenommen.
5.5 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Ansprüche des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis (synallagmatische oder quasi-synallagmatische Forderungen) sind hiervon ausgenommen.
5.6 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, werden alle unsere Forderungen, auch die gestundeten sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern. Außerdem sind wir berechtigt, geleistete Vorauszahlungen des Kunden mit Forderungen, bei denen er sich in Verzug befindet, zu verrechnen sowie unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrzunehmen.
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung unser Eigentum.
6.2 Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf kein Abtretungsverbot vereinbaren und muss unseren Eigentumsvorbehalt an den Käufer weitergeben. Zu sonstigen Verfügungen über die gelieferte Ware ist er nicht berechtigt.
6.3 Eine Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu. Die durch Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache wird vom Kunden unentgeltlich für uns verwahrt.
6.4 Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die abgetretene Forderung dient in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Bei Veräußerung zusammen mit anderen Waren gilt die Abtretung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der Vorbehaltsware.
6.5 Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis zu unserem Widerruf berechtigt. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beim Insolvenzgericht gestellt, sind wir berechtigt, den Widerruf auszuüben. Auf unser Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
6.6 Der Kunde hat uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zu informieren und uns die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
6.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die gelieferte Ware in Besitz zu nehmen. Der Kunde muss uns dies ermöglichen. Insoweit gelten die Vorschriften über die Rücknahme mangelfreier Ware. Weiterhin können wir den Abnehmer des Kunden von der Abtretung benachrichtigen und die Forderung einziehen sowie Sicherheiten verlangen und verwerten.
6.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.1 Unsere Produkte sind gemäß den fachlichen Regeln und unseren Angaben, wie technischen Merkblättern und Verarbeitungsrichtlinien, zu behandeln und zu verwenden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Versionen der Datenblätter und Verarbeitungsrichtlinien, die der Kunde auf unserer Internetseite abzurufen oder bei uns anzufragen hat.
7.2 Gewährleistungsansprüche für Systemkomponenten setzen die ausschließliche und durchgängige Verwendung unserer Systemkomponenten voraus. Bei Vermischung unserer Produkte mit Fremdprodukten ist die Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen.
7.3 Unsere Verarbeitungsempfehlungen sind stets auf die spezifischen Verhältnisse des beabsichtigten Verwendungszwecks zu prüfen. Technische Beratungen und Verarbeitungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung, fehlerhafter Verarbeitung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder ungeeignetem Baugrund.
7.4 Die Prüfung der Eignung angefragter Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck obliegt dem Kunden.
7.5 Für Kaufverträge über neue bewegliche Sachen gilt eine Frist von 2 Jahren. Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung/Übergabe der Ware.
7.6 Der Kunde muss die Ware gemäß § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich anzeigen. Diese Anzeige hat spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ablieferung und mindestens in Textform zu erfolgen. Der Mangel ist konkret zu beschreiben. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, so muss die Anzeige nach den vorgenannten Erfordernissen unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Überprüfung des Mangels zu geben und die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen.
7.7 Bei von uns zu vertretenden Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Kosten der Mangelbeseitigung tragen wir, soweit diese nicht durch Verbringen der Kaufsache an einen anderen Ort erhöht werden. Verarbeitet der Kunde Baustoffe, die erkennbare Mängel aufweisen, haften wir nicht für die Aufwendungen für Entfernen der mangelhaften Ware und gleichermaßen nicht für den anknüpfenden Einbau mangelfreier Ware
7.8 Schlägt die Nachbesserung fehl oder sind wir nicht zur Mangelbeseitigung in der Lage, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
7.9 Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 311 BGB oder §§ 280, 241 Abs. 2 BGB sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.10 Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit haften wir nicht für Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder Verzögerungsschäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht begrenzt.
7.11 Ansprüche des Kunden aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel der Ware gemäß § 434 BGB darstellen, verjähren innerhalb eines Jahres. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 Abs. 1 BGB.
8.1 Die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und von ABAKUS verwendet.
8.2 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter: Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die ABAKUS Bauintegrierte Technologie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer. Unseren Datenschutzbeauftragten erreicht der Kunde unter info@abakus.com oder unter info@sicom-ag.de“.
8.3 Datenverarbeitung und Zwecke: Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn der Kunde uns diese im Rahmen der Bestellung, einer Kontaktaufnahme (z. B. per Kontaktformular oder E-Mail) oder bei der Registrierung für unseren Newsletter freiwillig mitteilt.
8.4 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zu folgenden Zwecken: zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten dem Kunden gegenüber (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), zur Wahrung berechtigter Interessen, vor allem zur Ermöglichung eines wettbewerbsfähigen Geschäftsbetriebs, Erzielung von Gewinnen, Reduzierung von Forderungsausfällen, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und zur Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
8.5 Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet: Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Vertragsdaten (z. B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie), Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindung, Zahlungshistorie), Nutzungsdaten (z. B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
8.6 Eine Übermittlung der Daten des Kunden an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung beauftragten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine darüberhinausgehende Übermittlung der Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt oder wir sind gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet.
8.7 Wir speichern die personenbezogenen Daten des Kunden nur so lange, wie dies für die Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
8.8 Der Kunde hat das Recht, gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die der Kunde uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit die Verarbeitung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
8.9 Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann per Mail an info@abakus.com erfolgen.
8.10 Wir verwenden geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten des Kunden gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
8.11 Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen oder bei Änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie auf unserer Website.
8.12 Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden, bei Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wendet sich der Kunde bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@abakus.com oder an die in Absatz 1 genannte Adresse.
9.1 Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Gesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
9.2 Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versand- oder Abholort. Bei Streckengeschäften ist Erfüllungsort der Ort des Versands an den Kunden.
9.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige wirksame, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.